Für jeden, der einen Hund zu sich nimmt, ist Stubenreinheit ein besonders dringendes Anliegen. Wer keine Hundeerfahrung hat, ist vielleicht zunächst sogar ratlos, wie diese erste Erziehungsaufgabe anzugehen ist. Wie dem Hund begreiflich machen, wo er sein Geschäft verrichten darf und wo nicht?
Glücklicherweise müssen Sie dafür kein großer Hundeflüsterer sein. Alles, was von Ihnen verlangt wird, ist, dass Sie entspannt bleiben und eine Zeitlang sehr konsequent sind – vorwiegend mit sich selbst. Ob kleiner Welpe oder älterer Hund, vom Züchter oder aus dem Tierheim – jeder Hund kann und will lernen, welche Regeln in seinem Zuhause gelten.
Entspannt bleiben!
Ein junger Welpe kann zunächst noch kaum Kontrolle über seine Ausscheidungen haben. Rollen Sie den Perserteppich auf und bleiben Sie ganz locker! Wer Auslegware hat, hat natürlich schlechte Karten – vielleicht richten Sie sich mit Ihrem Hündchen einfach zunächst in der Küche ein …
Beobachten Sie den Hund für zwei oder drei Tage nebenbei ein bisschen – Sie sollten erfahren, in welchen Abständen er ungefähr muss, wie lange es nach einer Mahlzeit dauert, bis das Geschäft kommt und wie er sich verhält, wenn es gleich los geht. Die meisten Hunde beschnüffeln dann besonders eifrig den Boden und drehen sich um sich selbst. Wenn es passiert ist, putzen Sie die ganze Geschichte möglichst ohne erkennbare Gefühlsregung gründlich weg. Es ist am besten, wenn Ihr Hund gar nicht mitbekommt, wie eingehend Sie sich da jedes Mal mit seinem Geschäft befassen. Benutzen Sie einen Reiniger, um den Geruch vollständig zu entfernen, sonst fühlt die Fellnase sich in Zukunft durch diese Stelle besonders animiert.
Regelmäßigkeit und Konsequenz!
Wenn Sie ungefähr wissen, wie häufig Ihr Welpe muss, sollten Sie ihm regelmäßig in ungefähr diesen Abständen Gelegenheit geben, sich draußen zu erleichtern. Morgens möglichst gleich nach dem Aufstehen, abends vor dem Zubettgehen, eine halbe Stunde nach jeder Mahlzeit und zwischendurch etwa alle drei Stunden sind oft genannte Richtwerte. Und wenn es zwischendurch so aussieht, als müsste der Hund: Klemmen Sie ihn sofort unter den Arm und gehen mit ihm hinaus zu dem Ort, an dem er sein Geschäft machen soll. Das sollte am besten immer dieselbe Stelle sein.
Pipi auf Kommando!
Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich ein Kommando einführen, das Ihren Hund zum Geschäft auffordert. Wenn Sie es später einmal eilig haben oder es wirklich nur an einer ganz bestimmten Stelle geht, ist das ausgesprochen nützlich. Bleiben Sie mit dem Hund an seiner Geschäfts-Stelle und wiederholen Sie in ruhigem Ton langsam Ihr Kommando – so lange, bis es passiert ist. Das Kommando könnte zum Beispiel „Mach dein Pipi!“ sein, „Komm zur Sache!“, oder ähnliches. Wichtig ist nur, dass die Floskel in Ihren sonstigen Unterhaltungen mit dem Hund keine Rolle spielt, sondern für sein Geschäft reserviert ist.
Loben, loben, loben!
Ist das Geschäft – mit oder ohne Kommando – am richtigen Ort vollständig erledigt, preisen Sie Ihren Vierbeiner in den höchsten Tönen. Erst loben, wenn der Hund wirklich fertig ist, dann aber gleich. Und wenn Sie drinnen einen Pipisee oder Schlimmeres finden, schimpfen Sie nicht und stoßen Sie den Hund auch nicht mit der Nase hinein. Das ist wirklich unnötig und wird nicht verstanden. Tun Sie, als sei nichts passiert. Nur wenn Sie den Hund auf frischer Tat ertappen, sollten Sie ihn scharf zurechtweisen und sofort hinausbringen.
Wenn trotz Stubenreinheit mal ein Malheur passiert
Auch wenn der Hund grundsätzlich stubenrein ist, kann einmal ein Malheur passieren. Der Hund muss daran keine Schuld haben. Wird er beispielsweise von Würmern geplagt und bekommt dadurch Durchfall, kann er manchmal einfach nicht schnell genug draußen sein. In diesem Fall sollten Sie unbedingt einen Wurmtest für den Hund besorgen und sich ggf. beim Tierarzt beraten bzw. von diesem eine Wurmkur verschreiben lassen. Denn ansonsten wird immer wieder etwas im Haus landen. Aber auch wurmfreie und gesunde Hunde können immer wieder einmal etwas im Haus „verlieren“, z. B. durch Stress, Aufregung oder Angst.